Aufenthaltsgenehmigung in Nordzypern durch Immobilienkauf: Voraussetzungen und Ablauf

Der Kauf einer Immobilie in Nordzypern gibt Ausländern eine rechtliche Grundlage für eine Aufenthaltsgenehmigung. Es ist einer der verständlichsten Wege, ganzjährig auf der Insel zu leben: Sie besitzen ein Haus oder eine Wohnung und erhalten auf dieser Grundlage das Recht, dauerhaft dort zu wohnen. Wir zeigen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, wie die Antragstellung abläuft und was eine Aufenthaltsgenehmigung nicht ermöglicht.

Brauchen Sie eine Aufenthaltsgenehmigung, wenn Sie bereits eine Immobilie besitzen?

Ja. Der Kauf allein verleiht nicht automatisch eine Aufenthaltsgenehmigung: Der Eigentümer stellt einen gesonderten Antrag. Ohne Aufenthaltsgenehmigung hält sich ein Ausländer als Tourist im Land auf. Bei der Einreise kann der Grenzschutz einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen gestatten; für einen längeren Aufenthalt ist eine Aufenthaltsgenehmigung erforderlich.

Die wichtigsten Voraussetzungen für die Aufenthaltsgenehmigung als Eigentümer

Die Immobilie muss bewohnbar sein und zu Wohnzwecken genutzt werden. Grundlage ist ausdrücklich die Wohnimmobilie, in der Sie leben.

Der Antrag ist schon vor Erhalt der Eigentumsurkunde möglich. Wurde die Immobilie per Vertrag gekauft (zum Beispiel ein Neubau mit Ratenzahlung), kann die Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden, sobald zwei Bedingungen erfüllt sind:

  • mindestens ein Drittel des Kaufpreises ist bezahlt;
  • beim Ministerrat wurde ein Antrag auf Genehmigung des Immobilienerwerbs gestellt.

Einkommensnachweis. Der Antragsteller muss ein regelmäßiges Einkommen nachweisen, dessen Höhe an den Mindestlohn in der TRNZ gekoppelt ist. Wird die Immobilie noch per Vertrag abbezahlt, muss das Einkommen die monatliche Rate und zusätzlich das vorgeschriebene Minimum abdecken.

Eine Immobilie – eine Aufenthaltsgenehmigung für Miteigentümer. Ist die Eigentumsurkunde in Anteile aufgeteilt und hat einer der Miteigentümer auf dieser Grundlage bereits eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten, wird einem weiteren Miteigentümer für dieselbe Immobilie keine erteilt. Für Ehepartner und Kinder ist das kein Hindernis: Für sie gibt es die Familienaufenthaltsgenehmigung, bei der das Familienmitglied mit Aufenthaltsgenehmigung als Bürge auftritt.

Ablauf: Schritt für Schritt

  1. Kauf und Erwerbsgenehmigung. Ausländer kaufen Immobilien in der TRNZ mit Zustimmung des Ministerrats; der Antrag wird über das Innenministerium gestellt.
  2. Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung. Die Unterlagen müssen spätestens 30 Tage nach Beginn des bei der Einreise gestatteten Aufenthalts eingereicht werden. Zuständig ist die Einwanderungsabteilung der Bezirkspolizeidirektion an Ihrem Wohnort. Wo eine Online-Antragstellung über die offizielle Website der Einwanderungsbehörde möglich ist, wird der Antrag auf diesem Weg gestellt.
  3. Prüfung. Die Bezirksabteilung prüft den Antrag und leitet ihn innerhalb von 10 Tagen mit ihrer Stellungnahme an die Einwanderungsbehörde weiter.
  4. Ärztliches Attest. Nach der Weiterleitung des Antrags an die Behörde reicht der Antragsteller ein Gesundheitszeugnis ein. Wichtig ist, die Frist einzuhalten: Geht das Attest nicht innerhalb von 30 Tagen nach Antragstellung ein, wird der Antrag abgelehnt und der Ausländer erhält fünf Tage Zeit, das Land zu verlassen.
  5. Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung. Ist keine weitere Prüfung erforderlich, wird die Aufenthaltsgenehmigung unmittelbar nach Eingang des Attests ausgestellt.

Verlängerung und der Weg zur unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung

Die Aufenthaltsgenehmigung als Eigentümer ist nicht unbefristet: Sie muss regelmäßig verlängert werden. Der Verlängerungsantrag wird frühestens 60 Tage und spätestens 20 Tage vor Ablauf der aktuellen Genehmigung gestellt. Grundlage der Genehmigung ist das Wohneigentum, daher muss die Immobilie bei der Verlängerung weiterhin in Ihrem Eigentum stehen.

Die Gültigkeitsdauer wächst, je länger Sie im Land leben. In den ersten Jahren wird die Genehmigung in der Regel für ein Jahr erteilt. Sobald die Eigentumsurkunde auf Ihren Namen eingetragen ist, wird die Aufenthaltsgenehmigung für einen längeren Zeitraum verlängert.

Für alle, die langfristig mit der Insel planen, sieht das Recht der TRNZ einen weiteren Schritt vor: die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung. Sie wird nach einem eigenen Gesetz erteilt und muss nicht regelmäßig verlängert werden. Beantragen kann man sie nach mehreren Jahren rechtmäßigen Aufenthalts, sofern die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Was die Aufenthaltsgenehmigung ermöglicht und was nicht

Die Aufenthaltsgenehmigung als Eigentümer erlaubt es, legal in Nordzypern zu leben, ohne an die touristische Aufenthaltsdauer gebunden zu sein. Dabei ist es wichtig, ihre Grenzen zu kennen:

  • Sie ist keine Arbeitserlaubnis. Das Recht zu arbeiten wird gesondert beantragt; die Aufenthaltsgenehmigung ersetzt es nicht.
  • Sie gilt nur in der TRNZ. Eine Aufenthaltsgenehmigung für Nordzypern berechtigt nicht zum Aufenthalt in der Republik Zypern oder in Ländern der Europäischen Union.

Häufige Fragen

Kann man eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten, wenn die Wohnung noch im Bau ist?

Ja, wenn mindestens ein Drittel des Kaufpreises bezahlt und ein Antrag auf Erwerbsgenehmigung gestellt wurde. Das Einkommen muss dann zusätzlich die monatlichen Raten abdecken.

Erhält auch die Familie eine Aufenthaltsgenehmigung?

Ehepartner und Kinder beantragen eine Familienaufenthaltsgenehmigung, bei der das Familienmitglied mit Aufenthaltsgenehmigung als Bürge auftritt.

Darf man mit dieser Aufenthaltsgenehmigung in Nordzypern arbeiten?

Nein, für eine Arbeitstätigkeit ist eine gesonderte Genehmigung erforderlich.

Berechtigt die Aufenthaltsgenehmigung zu Reisen nach Europa?

Nein, sie gilt nur auf dem Gebiet Nordzyperns.

Wir finden die passende Immobilie für Ihre Ziele

Wenn Sie in Nordzypern auch mit Blick auf einen Umzug kaufen, ist es wichtig, von Anfang an eine Immobilie und ein Zahlungsmodell zu wählen, die für die Aufenthaltsgenehmigung geeignet sind. Wir zeigen Ihnen die aktuell verfügbaren Optionen und begleiten Sie auf dem gesamten Weg von der Auswahl bis zur Schlüsselübergabe.

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